Stellenbezeichnung:
Du möchtest gerne Praxisluft schnuppern, befindest dich beispielsweise im Werksemester für einen Studienplatz oder suchst eine Umorientierung, dann würden wir, die Elbe-Havel-Werkstätten gGmbH Schönhausen , uns sehr freuen, wenn du dich für eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst für die Essenauslieferung (m/w/d) bewerben würdest.
Zeitpunkt: Ab sofort
Einsatzstellen
- Einsatz als Auslieferungsfahrer*in von Essen an unsere Kund*innen mit Dienstfahrzeug und Einblick in die Arbeit unserer WfbM in Schönhausen.
Fachliche Voraussetzungen: Führerschein Klasse B (Bedingung)
Anforderungsprofil:
- Kundenfreundlichkeit, Teamfähigkeit und Loyalität, Verschwiegenheit, Selbständiges Handeln, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Engagement, keine Berührungsängste zu Menschen mit Behinderung.
Persönliche Voraussetzungen:
- Du hast die Schule abgeschlossen und bist noch keine 26 Jahre – passt für ein Freiwilliges Soziales Jahr, welches allerdings vor deinem 27. Geburtstag enden muss.
ODER
- Du hast die Schule abgeschlossen und bist älter als 26 Jahre – passt für den Bundesfreiwilligendienst.
Vergütung/ Urlaubsanspruch:
- Vergütung bei Vollzeit und Anspruch auf Kindergeld 320 Euro/ Brutto/ Vollzeit und keinen Kindergeldanspruch 400 Euro/ Brutto
- 26 Tage Urlaub im Kalenderjahr/ 25 Seminartage für deinen Weiterbildung bei einem 12-monatigen Einsatz
- Laufzeit mindestens 6 Monate und höchstens 18 Monate
Bewerbung: Schicke deine Bewerbung im PDF-Format an:
bewerbung@elbe-havel-werkstaetten.de (nur pdf-Format) oder
Elbe-Havel-Werkstätten gGmbH Schönhausen
Gewerbegebiet Süd 15, 39524 Schönhausen
Bewerbungsfrist bis auf Widerruf
Hinweis:
Es werden keine Eingangsbestätigungen erteilt. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss datenschutzgerecht vernichtet bzw. können bei der eingereichten Stelle abgeholt werden. Anfallende Fahrtkosten werden nicht erstattet.