Was bedeutet Eingangsbereich / Eingangsverfahren?
Nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch den Träger der Eingliederungshilfe und bei positiver Bescheidung muss zunächst ein Eingangsverfahren mit einer Dauer von bis zu drei Monaten durchlaufen werden (57 SGB IX). In diesem Verfahren wird festgestellt, ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben für die leistungsberechtigte Person ist. Es wird eingeschätzt, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mensch mit Behinderungen bereits besitzt, in welchen Bereichen eine Förderung sinnvoll ist und welche Tätigkeitsfelder in der Werkstatt oder einem Außenarbeitsplatz in Betracht kommt.
Welche Aufgaben und Ziele verfolgen wir im Berufsbildungsbereich?
Die berufliche Bildung erfolgt durch ein Team von Fachkräften verschiedener Bereiche mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung. Im 1. und 2. Berufsbildungsjahr mit einer Dauer von jeweils 12 Monaten soll erreicht werden:
- den Menschen mit Behinderungen arbeits- und berufsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten durch Theorie und Praxis zu vermitteln
- die Persönlichkeit des Menschen weiterzuentwickeln
- die Leistungsfähigkeit zu entwickeln, wiederherzustellen oder zu verbessern
- den Menschen mit Behinderungen so zu fördern, dass er ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen kann.
Was wird besonders gefördert?
- Arbeits- und Beschäftigungsverhalten z.B. Konzentration, Ausdauer, Arbeitssicherheit
- Soziale Fähigkeiten z.B. Umgang mit Konflikten
- Allgemeinbildung z.B. Lesen, Schreiben, Rechnen
- Lebenspraktische Fähigkeiten, z.B. Telefonieren, Umgang mit Geld, Verhalten im Straßenverkehr
Was wird besonders gefördert?
Nach erfolgreicher Beendigung des Berufsbildungsbereiches erfolgt der Wechsel in einen der Arbeitsbereiche der WfbM. Da der Träger der Eingliederungshilfe für den Arbeitsbereich wechselt, muss ca. 6 Monate vor Beendigung des Berufsbildungsbereiches ein erneuter Antrag beim Sozialamt, Fachbereich Eingliederungshilfe gestellt werden. Träger der Eingliederungshilfe für den Arbeitsbereich ist für unsere WfbM in der Regel die Sozialagentur Sachsen-Anhalt.
Kontakt
- Elbe-Havel-Werkstätten gGmbH
- Gewerbegebiet Süd 15
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