Wer hat Anspruch auf einen Werkstattplatz?
Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation).
In den Werkstätten können alle behinderten Menschen beschäftigt werden, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können (§ 136, (1) SGB IX).
Die Werkstätten stehen allen behinderten Menschen unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie nach Teilnahme an der Maßnahme im Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden und die Gemeinschaftsfähigkeit gegeben ist (§ 136, (2) SGB IX).
Aufnahme in die Werkstatt
Für die Aufnahme in die Werkstatt wird eine Kostenübernahme vom zuständigen Kostenträger benötigt. Dazu können Sie einen Antrag u.a. bei der Agentur für Arbeit oder bei dem zuständigen Rententräger stellen. Dort können Sie sich auch beraten lassen. Danach empfiehlt der Fachausschuss, der sich aus einem Werkstattvertreter, einem Vertreter der Agentur für Arbeit und einem Vertreter der Sozialagentur zusammensetzt, die Aufnahme in die Werkstatt.
Kontakt
- Elbe-Havel-Werkstätten gGmbH
- Gewerbegebiet Süd 15
- 39524 Schönhausen
- 039323 - 844 11
- 039323 - 38813
- info@elbe-havel-werkstaetten.de