Abteilung: Außenwohngruppe Zabakuck
Zeitpunkt: ab sofort
Aufgabenbereich:
- Reinigung von Verkehrsflächen und Sanitärbereichen im Wohnheim gemäß nach Vorgaben
- Sicherstellung der Wäscheversorgung
- Anleitung, Begleitung und Unterstützung der Bewohner/ innen im Bereich Hauswirtschaft
- Kochen und Backen mit den Bewohner/ innen, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen nach Speiseplan
- Kalkulation, Warenbeschaffung und vorschriftsmäßige Lagerung von Lebensmitteln
- Kontrolle von Lieferscheinen und Rechnungen
- Bestellung, Organisation und Lagerung von Reinigungsmitteln sowie deren sachgemäße Anwendung
- Einhaltung und Überwachung der Hygienestandards
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossene Ausbildung als (Haus-) Wirtschaftskraft, Koch beziehungsweise im Service-/ Dienstleistungsbereich (vorzugsweise)
Kenntnisse/ Fähigkeiten:
- Erfahrung in Hauswirtschaft oder Service
- Freude an der Arbeit mit Menschen
- Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Aktuelles Gesundheitszeugnis
- Flexibilität (Wochenende/ Feiertage)
Persönliche Voraussetzungen:
Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit, Flexibilität, Engagement, ganzheitliches Denken, Kreativität, ressourcenorientiertes Arbeiten
Eingruppierung/ Gehalt/ Extras: Tarifliche Eingruppierung nach Haustarifvertrag (Komba)
Form der Bewerbung Schriftlich oder per Mail (nur PDF-Format)
Elbe-Havel-Werkstätten gGmbH Schönhausen
Geschäftsführung
Gewerbegebiet Süd 15 in 39524 Schönhausen
bewerbung@elbe-havel-werkstaetten.de
Bewerbungsfrist: bis auf Widerruf
Erforderliche Unterlagen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der Qualifikationen, Arbeitszeugnisse, erweitertes Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
Hinweis:
Es werden keine Eingangsbestätigungen erteilt. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss datenschutzgerecht vernichtet bzw. können bei der eingereichten Stelle abgeholt werden. Anfallende Fahrtkosten werden nicht erstattet.