Wer hat Anspruch auf einen Werkstattplatz?
Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (vgl. § 219 SGB IX).
Die WfbM steht allen Menschen mit Behinderungen unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern sie
- nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können,
- und erwartet werden kann, dass sie nach Teilnahme an der Maßnahme im Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden,
- sowie die Gemeinschaftsfähigkeit gegeben ist.
Aufnahme in die Werkstatt
Für die Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen wird ein Eingliederungsplan und eine Kostenübernahme vom zuständigen Kostenträger Träger der Eingliederungshilfe benötigt. Dazu ist es erforderlich, einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit oder einem anderen Rehabilitationsträger (Unfallkasse, Kriegsopferfürsorge) zu stellen. Dort können Sie sich auch beraten lassen. Die Aufnahme erfolgt zunächst in den Eingangs- und Berufsbildungsbereich der WfbM.
Nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch den Träger der Eingliederungshilfe und bei positiver Bescheidung muss zunächst ein Eingangsverfahren mit einer Dauer von bis zu drei Monaten durchlaufen werden (57 SGB IX). In diesem Verfahren wird festgestellt, ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben für die leistungsberechtigte Person ist und welche Tätigkeitsfelder in Betracht kommen. Nach erfolgreicher Beendigung des Berufsbildungsbereiches mit einer Dauer von bis zu 24 Monaten erfolgt der Wechsel in einen der Arbeitsbereiche der WfbM. Da der Träger der Eingliederungshilfe für den Arbeitsbereich wechselt, muss ca. 6 Monate vor Beendigung des Berufsbildungsbereiches ein erneuter Antrag beim Sozialamt, Fachbereich Eingliederungshilfe gestellt werden. Träger der Eingliederungshilfe für den Arbeitsbereich ist für unsere WfbM in der Regel die Sozialagentur Sachsen-Anhalt.
Kontakt
- Elbe-Havel-Werkstätten gGmbH
- Gewerbegebiet Süd 15
- 39524 Schönhausen
- 039323 - 844 11
- 039323 - 38813
- info@elbe-havel-werkstaetten.de