Abteilung: Wohnheim Genthin
Zeitpunkt: ab sofort
Aufgabenbereich Unterstützung der Fachkraft bei:
- Päd. Betreuung, Begleitung und Förderung der Klienten/ innen in ihrem Alltag (Schichtsystem)
- Planung, Organisation und Durchführung von ergänzenden Angeboten
- Zusammenarbeit mit Betreuern/ innen, Ärzten/ innen und Behörden
- Gesprächsführung und Dokumentation
- Mitwirkung und Sicherstellung von Betreuungsstandards gemäß vereinbarter Qualitätsvorgaben
Anforderungsprofil
- Sozialassistent/in, Heilerziehungspflegehelfer/ innen
- Hilfskräfte mit pädagogischen Grundkenntnissen und entsprechenden Weiterbildungen
- Altenpflegehelfer/ innen, Betreuungsassistent/ in
Kenntnisse/ Fähigkeiten
- Erfahrungen in der computergestützten Dokumentation, sicherer Umgang mit den gängigen Office Programmen sowie im hauswirtschaftlichen Bereich (Kochen, Backen, etc.)
- Bereitschaft zu Schicht- und Wochenendarbeit
- Führerschein Klasse B sowie Grundkenntnisse in Erster – Hilfe
Persönliche Voraussetzungen:
- Erfahrungen mit Menschen mit geistiger, psychischer, körperlicher Behinderungen, Belastbarkeit Verantwortungsbewusstsein, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit, Flexibilität, Engagement, ganzheitliches Denken
Eingruppierung/Gehalt: Tarifliche Eingruppierung nach Haustarifvertrag (Komba)
Ihre Bewerbung richten Sie in schriftlicher Form an:
Elbe-Havel-Werkstätten gGmbH
Geschäftsführung
Gewerbegebiet Süd 15 in 39524 Schönhausen
oder bewerbung@elbe-havel-werkstaetten.de (nur pdf-Format)
Bewerbungsfrist: bis auf Widerruf
Erforderliche Unterlagen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der Qualifikation, Arbeitszeugnisse, erweitertes Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
Hinweis:
Es werden keine Eingangsbestätigungen erteilt. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss datenschutzgerecht vernichtet bzw. können bei der eingereichten Stelle abgeholt werden. Anfallende Fahrtkosten werden nicht erstattet.