Zeitpunkt: ab 13.01.2025, sachgrundbefristet wegen Mehrbelegung, Zeitbefristung 1 Jahr mit Möglichkeit der Verlängerung
Aufgabenbereich
- Betreuung und Förderung von schwerst-mehrfach behinderten Menschen im Rahmen der Tagesförderung
- Durchführen einfacher pflegerischer Maßnahmen
- Mitentwicklung von tagesstrukturierenden Maßnahmen und Angeboten
- Weiterführen und Erstellen von Förderplänen und Entwicklungsberichten, Dokumentation (Fachkraft)
Anforderungsprofil:
Kenntnisse/ Fähigkeiten:
- pädagogische/ pflegerische Grundkenntnisse
- Führerschein Kl. III von Vorteil
- Neigungen im kreativen/ musischen Bereich von Vorteil
Fachliche Voraussetzungen:
- nicht Bedingung aber wünschenswert sind folgende Abschlüsse: Heilpädagoge/in, Heilerziehungspfleger/in, Erzieher/in, Sozialpädagoge/in, Krankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/in, Sozialassistenten, Altenpflegehelfer/in
Persönliche Voraussetzungen:
- Erfahrungen mit Menschen mit geistiger, psychischer, körperlicher Behinderung bzw. mit einer Mehrfachbehinderung von Vorteil, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit, Flexibilität, Engagement, Kreativität, Zuwendung geben und Grenzen aufzeigen können
Eingruppierung/ Gehalt: HTV S 8a (Fachkraft) HTV S 2 (Hilfskraft)
Ihre Bewerbung richten Sie in schriftlicher Form an:
Elbe-Havel-Werkstätten gGmbH
Geschäftsführerin Claudia Heuser
Gewerbegebiet Süd 15 in 39524 Schönhausen
oder bewerbung@elbe-havel-werkstaetten.de (nur pdf-Format)
Bewerbungsfrist: 02.12.2024
Erforderliche Unterlagen: Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweise der Qualifikation, Arbeitszeugnisse, erweitertes Führungszeugnis bei Einstellung
Hinweis:
Es werden keine Eingangsbestätigungen erteilt. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss datenschutzgerecht vernichtet bzw. können bei der eingereichten Stelle abgeholt werden. Anfallende Fahrtkosten werden nicht erstattet.