Zeitpunkt: ab sofort
Aufgabenbereich:
- Päd. Betreuung, Begleitung und Förderung der Klienten in ihrem Alltag
- Planung, Organisation und Durchführung von ergänzenden Angeboten
- Zusammenarbeit mit Betreuern, Ärzten und Behörden
- Erstellen von Förderplänen und Entwicklungsberichten nach ICF
- Gesprächsführung, Dokumentation
- Mitwirkung bei der Sicherstellung von Betreuungsstandards gem. vereinbarter Qualitätsvorgaben
Anforderungsprofil: Fachliche Voraussetzungen – Staatliche Anerkennung als:
- Sozialarbeiter/in; Sozialpädagoge/in; Heilerziehungspfleger/in; Altenpfleger/in; Erzieher/in; Heilpädagoge/in; Gesundheits- und Krankenpfleger/in; Ergotherapeut/in
Kenntnisse/ Fähigkeiten
- Erfahrungen in der computergestützten Dokumentation, sicherer Umgang mit den gängigen Office Programmen
- Subkutane Injektionen
- Medikamentenlehre
- im hauswirtschaftlichen Bereich (Kochen, Backen…) oder Gartenbereich
- Führerschein Kl. III
Persönliche Voraussetzungen
Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit, Flexibilität, Engagement, ganzheitliches Denken
Eingruppierung/Gehalt SuE 8a (3053,05 bis 3525,41 € je nach Berufserfahrung), SuE Zulage 130 €;
Nacht-, Schicht- bzw. Wechselschichtzulage, VwL, betriebliche
Altersvorsorge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, 30 Tage Urlaub,
2 Regenerationstage, Schichturlaub etc.
Form der Bewerbung
Schriftlich oder per Mail (nur PDF-Format)
Elbe-Havel-Werkstätten gGmbH Schönhausen
Geschäftsführerin Frau Heuser
Gewerbegebiet Süd 15 in 39524 Schönhausen
oder geschaeftsleitung@elbe-havel-werkstaetten.de
Bewerbungsfrist: bis auf Weiteres
Erforderliche Unterlagen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der Qualifikationen, Arbeitszeugnisse, erweitertes Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
Hinweis:
Es werden keine Eingangsbestätigungen erteilt. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss datenschutzgerecht vernichtet bzw. können bei der eingereichten Stelle abgeholt werden. Anfallende Fahrtkosten werden nicht erstattet.