Eingangs- und Berufsbildungsbereich


Was bedeutet Eingangsbereich / Eingangsverfahren?

In einer Zeit von 3 Monaten wird geprüft, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für den behinderten Menschen zur Teilnahme am Arbeitsleben ist.

Es wird eingeschätzt, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten der behinderte Mensch bereits besitzt, in welchen Bereichen eine Förderung sinnvoll ist und welche Werkstatttätigkeit in Betracht kommt.

Welche Aufgaben und Ziele verfolgen wir im Berufsbildungsbereich?

Die berufliche Bildung erfolgt durch ein Team von Fachkräften verschiedener Bereiche mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung. Im Grund- und Aufbaukurs mit einer Dauer von jeweils 12 Monaten soll erreicht werden:


den Menschen mit Behinderung arbeits- und berufsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten durch Theorie und Praxis zu vermitteln
die Persönlichkeit des Menschen weiterzuentwickeln
die Leistungsfähigkeit zu entwickeln, wiederherzustellen oder zu verbessern
den behinderten Menschen so zu fördern, dass er ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen kann.

Was wird besonders gefördert?


Arbeits- und Beschäftigungsverhalten z.B. Konzentration, Ausdauer, Arbeitssicherheit
Soziale Fähigkeiten z.B. Umgang mit Konflikten
Allgemeinbildung z.B. Lesen, Schreiben, Rechnen
Lebenspraktische Fähigkeiten, z.B. Telefonieren, Umgang mit Geld, Verhalten im Straßenverkehr

Welche Berufsbildungsbereiche bieten wir an?


Landschaftspflege, Floristik
Hauswirtschaft, Küche, Wäscherei
Holz
Montage, Demontage
Verpackung
Berufsbildungsplätze in allen Arbeitsbereichen

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