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Das Team des Begleitenden Dienstes ist zuständig für eine ganzheitliche Förderung der Persönlichkeit des behinderten Menschen und unterstützt ihn bei der Gestaltung seines Lebens. Der Begleitende Dienst koordiniert gem. § 10 WVO die pädagogische, soziale, medizinische und psychologische Betreuung durch Fachkräfte.

Er bildet die Verbindungsstelle zwischen:
den behinderten Mitarbeiter/innen, Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und Betreuern der Werkstatt und den verschiedenen Wohnformen, den unterschiedlichen Bildungseinrichtungen, Rehabilitationsträgern, Behörden und Fachdiensten.
Alle Maßnahmen erfolgen mit der Zielsetzung, die soziale Integration des behinderten Menschen zu fördern.

Aufgaben des Begleitenden Dienstes

Soziale und sozialpädagogische Beratung und Begleitung
Berufliche Bildung
Psychologische Begleitung
Ergotherapie, Physiotherapie, Sprachtherapie
Pflegerische Leistungen
Unterstützung des Werkstattrates
Gesprächsführung

Begleitende Maßnahmen:

- Feste und Feiern, Projekte, Fahrten
- Kurse: z.B. Lebenspraktischer Unterricht, Erste Hilfe, Verkehrsschulung
- Fußball, Sport, Mobilitätsförderung, Krankengymnastik, Ergotherapie

Allgemeine Informationen

Die Kosten für die Beschäftigung des behinderten Menschen in der Werkstatt werden nach Prüfung des Rehabilitationsantrages von dem zuständigen Kostenträger übernommen. Die behinderten Mitarbeiterinnen sind über die Werkstatt kranken-,renten- und pflegeversichert und erhalten im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einen Bildungsvertrag und im Arbeitsbereich einen Werkstattvertrag sowie ein leistungsbezogenes Arbeitsentgelt.

Ihr Ansprechpartner

Leiterin Begleitender Dienst: Telefon: 039323 / 84414